Schäden an Gebäuden haben vielfältige Ursachen. Sie können bereits beim Bau durch fehlerhafte Planung oder durch eine mangelhafte Ausführung oder nach der Fertigstellung entstehen. Auch durch äußere Einflüsse wie Setzungen im Baugrund, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen oder extreme Witterung können Schäden hervorgerufen werden. Das Sachver-ständigenbüro Mügge besitzt in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrungen und Fachkenntnisse. Regelmäßige Fortbildungen halten uns auf dem neuesten Wissensstand.
Fehlerhafte Planung oder eine mangelhafte Ausführung im Hochbau sorgen bei Neubauten und auch bei Sanierungsarbeiten seit Jahrzehnten für großes Konfliktpotential zwischen Bauherren, Planern, ausführenden Handwerksunternehmen und Versicherungen.
Rissbildungen und Feuchtigkeitsschäden jeglicher Art sind hierbei die am häufigsten auftretenden Schadenbilder.
Rissbildungen z. B. in Betonbauteilen, im Mauerwerksbau (z. B. Verblendmauerwerk, Hintermauerwerk, Innenmauerwerk), im Putz, im Estrich oder in Fliesen haben die unterschiedlichsten Ursachen und Auswirkungen. Dies gilt ebenso für Feuchtigkeitsschäden in allen Gebäudebereichen und Schimmelbildungen.
In Schadengutachten soll in der Regel die Schadenursache, die Beseitigung der Schadenursache, die Beseitigung des Schadens und die Kosten hierfür ermittelt werden. Schadengutachten sind ein substanzielles Instrument, um die Qualität von Gebäuden zu gewährleisten und die Werterhaltung zu sichern. Unsere Expertise aus fundierten Kenntnissen von Baukonstruktionen und Baumaterialien bilden hierbei unter Anwendung der jeweils geltenden DIN-Normen, dem Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik sowie ergänzenden Richtlinien die Grundlage unserer Schadengutachten.
Ihre Vorteile bei einem Schadengutachten
- Überprüfung der Bauleistungen auf fachgerechte Ausführung
- Feststellung der Schadenursache
- Vorschläge für eine fachgerechte Schadenbeseitigung
- Messung, Überwachung und Dokumentation von z. B. Rissbreiten, Luft- und Bauteilfeuchten sowie Luft- und Bauteiltemperaturen (z.B. bei Schimmelbildung in Gebäuden)
- Außergerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsgutachten
Häufige Fragen
Die Abrechnung gutachterlichen Leistungen erfolgen nach tatsächlichem Aufwand oder nach individueller Vereinbarung. Dies kann auch für Abrechnung von Verkehrswertgutachten gelten, in der Regel werden diese jedoch nach der aktuellen Honorartafel des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. (BDGS) vergütet.
Die Kosten für den Sachverständigen trägt ausschließlich der Auftraggeber. Interne Verrechnungen zwischen den Parteien bleiben davon unberührt.
Wenn Auftraggeber nicht in Besitz der erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Berechnungen, Baubeschreibungen) sind, können diese durch uns beschafft oder erstellt werden. Bei Verkehrswertgutachten können insbesondere Unterlagen von den amtlichen Registern (z. B. Auszug aus dem Grundbuch, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Liegenschaftskarte, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auskunft aus dem Altlastenkataster, Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv) nach ausgestellter Vollmacht ebenfalls durch uns beschafft werden.
Die Zeit für die Erstellung eines Gutachtens liegt normalerweise zwischen 3 und 8 Wochen und ist vom Umfang des Gutachtens und der Auslastung des Sachverständigenbüros abhängig. In besonderen Ausnahmefällen kann das Gutachten in kürzerer Zeit erstellt werden. Bei sehr umfangreichen Gutachten verlängert sich die Zeit der Erstellung entsprechend.
Beim Schiedsgutachten wird sich – im Gegensatz zum Schiedsgericht – nicht mit der Entscheidung eines Rechtsstreits, sondern mit der Feststellung von Tatsachen befasst, die für die Entscheidung eines Rechtsstreits erheblich sind oder werden können. Das Gericht ist im Falle einer späteren Auseinandersetzung an die Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachters gebunden. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die vom Schiedsgutachter getroffenen Feststellungen offenbar unrichtig sind. Eine Vereinbarung des Schiedsgutachterverfahrens bedarf keiner besonderen Form.
Durch ein Schiedsgutachten können Meinungsverschiedenheiten kurzfristig mit relativ geringen Kosten beigelegt werden. Die Parteien müssen sich auf einen Schiedsgutachter einigen.